Bei einem brusterhaltenden Vorgehen muss in jedem Fall eine örtliche Bestrahlung der Restbrustdrüse, und je nach Tumorlokalisation auch der abführenden Lymphwege, erfolgen. In seltenen Fällen und fortgeschrittenem Krebsstadium wird auch nach einer kompletten Brustentfernung eine Bestrahlung durchgeführt. Die Strahlentherapie umfasst einen Zeitraum von fünf Wochen. In dieser Zeit wird die genau markierte Hautregion für jeweils ein paar Minuten von verschiedenen Seiten intensiv bestrahlt. Die Bestrahlung kann zu Hautirritationen führen.